§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der DuoThermo UG (haftungsbeschränkt), 29221 Celle (nachfolgend „DuoThermo") und ihren Kunden über Leistungen im Bereich Wärmepumpen, Photovoltaik, Planung, Installation, Wartung und Service.
(2) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, DuoThermo stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB), soweit nicht ausdrücklich unterschieden wird.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote von DuoThermo sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Angebote behalten ihre Gültigkeit für 30 Tage.
(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder tatsächliche Leistungserbringung zustande.
(3) Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
§ 3 Leistungen
(1) DuoThermo erbringt Leistungen in folgenden Bereichen:
- Planung, Lieferung und Installation von Wärmepumpenanlagen (Luft-Wasser, Sole-Wasser)
- Planung, Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen inkl. Wechselrichter und Speicher
- Elektrische Anschlussarbeiten im Rahmen der Anlageninstallation
- Inbetriebnahme, Einweisung und Dokumentation
- Wartung, Inspektion und Reparatur
- Beratung zu Förderprogrammen und Unterstützung bei der Antragstellung
(2) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und der Auftragsbestätigung.
(3) DuoThermo ist berechtigt, Teilleistungen durch geeignete Subunternehmer erbringen zu lassen.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt zum vereinbarten Termin ungehinderten Zugang zum Montageort sicher.
(2) Der Auftraggeber stellt auf seine Kosten Strom, Wasser und sanitäre Einrichtungen für die Montage bereit, sofern nicht anders vereinbart.
(3) Erforderliche Genehmigungen (z. B. Baugenehmigungen, Netzanmeldungen) sind rechtzeitig einzuholen, sofern nicht ausdrücklich im Angebot als DuoThermo-Leistung enthalten.
(4) Bei Verletzung der Mitwirkungspflichten trägt der Auftraggeber entstehende Mehrkosten.
§ 5 Preise und Zahlung
(1) Preise verstehen sich als Bruttopreise inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.
(2) Zahlungsbedingungen (Standard):
- 30 % Anzahlung bei Auftragserteilung
- 40 % nach Lieferung der Hauptkomponenten
- 30 % nach Abnahme und Inbetriebnahme
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäß § 288 BGB berechnet.
§ 6 Förderungen
(1) DuoThermo unterstützt auf Wunsch bei der Beantragung staatlicher Fördermittel (BAFA, KfW). Die Unterstützung begründet keinen Anspruch auf Gewährung der Förderung.
(2) Genannte Förderbeträge sind unverbindliche Schätzungen auf Basis aktueller Programme. DuoThermo haftet nicht für Ablehnung von Förderanträgen.
§ 7 Ausführung und Termine
(1) Ausführungstermine sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, unverbindliche Richtwerte.
(2) Verzögerungen durch höhere Gewalt, Materialengpässe oder nicht zu vertretende Umstände berechtigen zur angemessenen Terminverschiebung.
(3) Bei Verzug kann der Auftraggeber nach Ablauf einer Nachfrist von mindestens 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten.
§ 8 Abnahme
(1) Nach Fertigstellung hat der Auftraggeber die Leistung innerhalb von 5 Werktagen abzunehmen. Die Abnahme erfolgt durch gemeinsame Begehung und Unterzeichnung eines Abnahmeprotokolls.
(2) Verweigert der Auftraggeber die Abnahme ohne Angabe wesentlicher Mängel oder nimmt er die Leistung nicht innerhalb der Frist ab, gilt sie als abgenommen.
(3) Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über und die Gewährleistungsfrist beginnt.
§ 9 Gewährleistung und Mängel
(1) Gewährleistungsfristen:
- 5 Jahre für Werkleistungen (Montage, Installation) gem. § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB
- 2 Jahre für gelieferte Waren gem. § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB
Herstellergarantien bleiben unberührt.
(2) Mängel sind unverzüglich schriftlich zu melden. DuoThermo hat das Recht zur zweifachen Nachbesserung.
(3) Keine Mängel begründen: normale Abnutzung, unsachgemäße Bedienung, fehlende Wartung oder Eingriffe durch Dritte.
§ 10 Haftungsbeschränkung
(1) DuoThermo haftet uneingeschränkt bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
§ 11 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum von DuoThermo.
§ 12 Kündigung
(1) Wartungsverträge können von beiden Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende gekündigt werden.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 13 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand für Kaufleute und juristische Personen des öffentlichen Rechts ist Celle. Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
(4) Stand: Juni 2026